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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
NUSSBAUM MEDIEN Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG, Seelachstraße 2, 74177 Bad Friedrichshall

Für alle dem Verlag erteilten Anzeigenaufträge, auch für künftige, wird hiermit die ausschließliche Gültigkeit der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der Regelungen unter „Manuskripte und Vorlagen“ vereinbart. Abweichungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerken-nung durch den Verlag. Das gilt insbesondere auch für eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

1. Anzeigenaufträge bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit für den Verlag der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Erfolgt keine solche ausdrückliche Annahme, so gilt der Auftrag mit der Veröffentlichung als angenommen. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag 14 Tage lang gebunden.

2. Anzeigenaufträge können vor ihrer Annahme ohne Angabe von Gründen vom Verlag abgelehnt werden. Enthält die Anzeige Bestandteile, von denen der Verlag befürchten muss, dass sie in der Öffentlichkeit Anstoß erregen oder dass sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, kann die komplette Anzeige vom Verlag gestrichen werden, und zwar auch noch nach Annahme des Auftrags. Bei allen Aufträgen haftet der Auftraggeber für Weiterungen und Schädigungen, die sich für den Verlag insbesondere aufgrund presserechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Vorschriften aus dem Inhalt des Anzeigenauftrags ergeben können.

3. Platzierungswünsche sind ebenso wie Wünsche des Auftraggebers, die Anzeige in einer bestimmten Nummer oder in einer bestimmten Ausgabe zu veröffentlichen, dann für beide Seiten verbindlich, wenn die gewünschte Art der Veröffentlichung vom Verlag schriftlich bestätigt wurde. Das bedeutet für den Auftraggeber insbesondere, dass eine spätere Veränderung, insbesondere eine Stornierung, nicht mehr möglich ist. Für verbindliche Platzierungszusagen auf der Rückseite erheben wir einen Aufschlag von 20 % auf den gewerblichen Anzeigentarif.

4. Der Verlag kann einen Korrekturabzug nur fertigen, wenn für die Anzeige ein Auftrag vorliegt. Durch den Anzeigenpreis sind die Kosten für maximal 2 Korrekturabzüge abgegolten. Für den dritten und jeden weiteren Korrekturabzug wird eine Gebühr in Höhe von Euro 5,50 berechnet. Die Mindestgröße beträgt 60 mm, 2-spaltig. Wird ein Auftrag nach der Erstellung von Korrekturabzügen storniert, wird die angefallene Leistung nach Aufwand berechnet.

5. Daueraufträge und Aufträge bis auf Widerruf müssen schriftlich gekündigt werden. Telefonische Abbestellungen sind für den Verlag nicht verbindlich. Daueraufträge sind vom Auftraggeber unverzüglich beim ersten Erscheinen zu überprüfen. Die Folgen einer verspäteten Prüfung und Reklamation gehen zulasten des Auftraggebers.

6. Prospektverteilung auf Anfrage. Bitte fordern Sie unseren separaten Tarif an.

7. Bei Anzeigenaufträgen im kaufmännischen Verkehr, insbesondere bei langfristigen Abschlüssen, erfolgt die Abrechnung aufgrund der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Anzeige gültigen Preisliste.

8. Sonderpreise und Kombipreise sind nicht rabattfähig.

9. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf vom Mittler an seinen Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Die AE-Provision in Höhe von 15 % für gewerbsmäßige Vermittler wird nur dann vergütet, wenn alle erforderlichen Arbeiten vom Mittler allein übernommen werden, u. a. die Zurverfügungstellung von reproduktionsfähigen Vorlagen. Geschieht dies nicht, so vermindert sich die AE-Provision auf 10%. In jedem Fall ist Voraussetzung für einen Provisionsanspruch, dass zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber nicht bereits ein Direktabschluss in gleicher Sache vorliegt. Die AE-Provision wird nur gewährt, wenn der Anzeigenauftrag von der Agentur erteilt wird. Bei Ausfall, insbesondere bei Insolvenz einer Werbeagentur, haftet der Auftraggeber für die bestellten Anzeigen.

 

10. Wird ein erteilter Anzeigenauftrag nach Annahme durch den Verlag oder vor Ablauf der Bindungsfrist gemäß Ziffer 1 storniert, berechnet der Verlag 50 % der Vergütung, die für die Veröffentlichung angefallen wäre. Eine Stornierung nach dem im Tarif genannten Annahmeschluss ist nicht möglich.

11. Über den Bund laufende Anzeigen werden 9-spaltig berechnet. Die Mindestgröße für Anzeigen siehe Verlagsangaben.

12. Die Anzeigenrechnung ist sofort rein netto fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Im Verzugsfall ist der rückständige Betrag zu den banküblichen Kontokorrent-Zinsen zu verzinsen (vorbehaltlich des Nachweises eines höheren oder niedrigeren Schadens). Der Verlag ist in einem solchen Fall nach Setzung einer Nachfrist ferner berechtigt, von der Veröffentlichung weiterer Anzeigen für den Auftraggeber abzusehen, und zwar auch dann, wenn zuvor schon eine entsprechende Zusage erteilt worden war. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Verlag einen Schadensersatz von 30 % des Anzeigenpreises zu leisten.

13. Aus drucktechnischen Gründen ist der Verlag nur in der Lage, Anzeigen zwei- oder vierspaltig abzudrucken, d. h. in einer Breite von 90 mm oder 185 mm. Dementsprechend erfolgt die Berechnung. Dies gilt auch für Druckunterlagen, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Stadtanzeiger Mosbach abweichend. So muss beispielsweise auch bei einer Breite der Druckunterlage von 45 mrn ein 90 mm breites Feld in Rechnung gestellt werden. Davon ausgenommen sind Textteilanzeigen, die in einigen Titeln angeboten werden.

14. Als Druckunterlagen erbittet der Verlag Reinzeichnungen oder reproduktionsfähige Andrucke. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die deutliche Wiedergabe kleiner oder magerer Negativ-Schriftzüge.

15. Die Rücksendung von Druckvorlagen erfolgt nur auf besondere Aufforderung des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung und Rücksendung erlischt in jedem Falle 2 Monate nach dem Veröffentlichungstermin.

16. Ein Beleg über die veröffentlichte Anzeige wird nicht versandt. Auftraggeber, die ihren Sitz nicht im Verbreitungsgebiet des jeweiligen Anzeigenträgers haben, können mit der Auftragserteilung um die Übersendung einer Belegseite bitte. In diesem Fall wird eine Belegseite der Rechnung beigefügt. Im Übrigen können Belegseiten oder Belegexemplare nur gegen Berechnung abgegeben werden.

17. Bei Chiffreanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Chiffregeheimnisses, wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Chiffreanzeigen sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nur ausreichend frankierte Chiffrezuschriften werden vom Verlag weiterbearbeitet.

18. Farbanzeigen, die über eine Werbeagentur geschaltet werden, müssen als Datei (angelegte Farben: Cyan oder Magenta bzw. CMYK-Modus) vorliegen. Bei Direktschaltung von Farbanzeigen bitte hinsichtlich der Möglichkeiten Rücksprache mit dem Verlag aufnehmen. Farbanzeigen sind nur in begrenztem Umfang möglich, weshalb auch Platzierungswünsche nur soweit möglich berücksichtigt werden können. Geringfügige Passer- und Farbdifferenzen berechtigen nicht zu Ansprüchen gegen den Verlag.

19. Abweichungen in der Größe und Gestaltung sind zulässig soweit der Zweck der Anzeige nicht oder nur unbedeutend davon berührt wird. Sind keine besonderen Größenvorschriften angegeben wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. Dasselbe gilt, wenn der Text in der vorgeschriebenen Abdruckhöhe nicht untergebracht werden kann. Ferner weisen wir darauf hin, dass generell die Schreibweise laut Normvorschrift erfolgt.

20. Streuverluste bei der Verbreitung des Werbeträgers lassen sich niemals ganz ausschließen. Liegen solche Verlust unter 5 %, so stellt dies keinen Mangel der geschuldeten Leistung dar.

 

 21. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müsse innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungserhalt beim Verlag schriftlich vorgebracht werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

22. Der Verlag übernimmt keine Haftung bei telefonischen Durchgaben von Anzeigentexten, insbesondere nicht für Übermittlungsfehler, außer bei grober Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt für missverständliche, insbesondere handschriftliche Manuskripte oder sonstige Druckunterlagen.

23. Der Auftraggeber kann bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige unter Ausschluss aller weiter gehenden Ansprüche nach Wahl des Verlages unter Berücksichtigung des Zwecks der Anzeige beanspruchen, dass das Entgelt entsprechend gemindert oder dass eine Ersatzanzeige veröffentlicht wird. Maßgebend für den Umfang des Anspruchs ist das Ausmaß, in welchem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Unterbleibt die Veröffentlichung einer zugesagten Anzeige ganz, so kann der Auftraggeber unter Ausschluss aller weiter gehenden Ansprüche verlangen, dass die Veröffentlichung unverzüglich nachgeholt wird. Ist die Nachholung der Veröffentlichung für den Auftraggeber ohne Wert, ist dieser auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Haftungsbeschränkung dieser Ziffer gilt nicht, sofern den Verlag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

24. Scheitert ein Bankeinzug aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten wie folgt zu erstatten: Porto- und Verwaltungskosten in Höhe von pauschal Euro 5,- zuzüglich der tatsächlich angefallenen Bankgebühren. Gegenüber der obigen Pauschale hat der Auftraggeber das Recht, nachzuweisen, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

25. Anzeigen-Aufträge aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse veröffentlicht.

26. Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

27. Durch den Verlag gesetzte Anzeigen dürfen nicht ohne Genehmigung des Verlages in anderen Medien veröffentlicht werden.

28. Das Druckerzeugnis enthält redaktionelle Beiträge des Verlages. Inhalt und Gestaltung dieser Beiträge berechtigen den Auftraggeber nicht zur Stornierung des Anzeigenauftrages.

29. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

30. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile nach Wahl des Verlages Heilbronn, Mosbach oder Heidelberg, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ferner für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozess- Ordnung verlegt oder dass sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

31. Mit Erscheinen der neuen Preisliste verlieren sämtliche vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

Datenschutz: Gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kundenund Lieferantendateien mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden.

 
 
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